AGB

1. Geltungsbereich

(1) Für alle Verträge zwischen der IOS Solutions GmbH (nachfolgend "IOS Solutions" genannt) und ihrem Auftraggeber gelten unter Ausschluß etwaiger Allgemeiner Geschäfts- und sonstiger Bedingungen des Auftraggebers ergänzend diese Auftragsbedingungen.

(2) Bedingungen des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn IOS Solutions nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Fassungen in einer anderen Sprache dienen lediglich Informationszwecken; maßgeblich ist alleine die deutsche Fassung.

(4) Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, die bei Abschluß des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich rechtlichen Sondervermögen.

2. Umfang und Ausführung des Vertrages

(1) Gegenstand des Auftrags sind alleine die vereinbarten Leistungen; ein wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet. IOS Solutions wird die vertraglich geschuldeten Leistungen mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt erbringen.

(2) IOS Solutions ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrages Dritte hinzuzuziehen.

(3) Treten nach Beendigung des Auftrags neue Tatsachen (insbesondere auch Rechtsänderungen) ein, so ist IOS Solutions nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.

3. Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf seine Kosten IOS Solutions sämtliche Informationen und Sachmittel zur Verfügung zu stellen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftraggeber hat IOS Solutions unverzüglich über alle Ereignisse, Umstände und Veränderungen zu informieren, die möglicherweise geeignet sind, die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu beeinflussen. IOS Solutions ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit solcher Informationen zu überprüfen.

(2) Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber wird diesbezüglich sicherstellen, daß an jedem zur Verfügung gestellten Computerarbeitsplatz geeignete Back-Up-, Sicherheits- und Virusprüfungsverfahren eingerichtet sind, und er wird diese Mittel auch während der Auftragsdurchführung entsprechend den allgemeinen dv-technischen Usancen anwenden.

4. Nutzungsrecht; Weitergabe von Leistungsergebnissen an Dritte und zu Werbezwecken

(1) Entsteht durch eine von IOS Solutions zu erbringende Leistung ein Urheber- oder sonstiges Schutzrecht, steht dem Auftraggeber insoweit im Rahmen der Zweckbestimmung des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares einfaches Nutzungsrecht zu.

(2) Der Auftraggeber ist ohne schriftliche Zustimmung von IOS Solutions nicht berechtigt, die Leistungsergebnisse und Vervielfältigungen derselben an Dritte weiterzugeben; lediglich für den internen Gebrauch darf der Auftraggeber die Leistungsergebnisse vervielfältigen.

(3) IOS Solutions haftet weder einem Dritten noch dem Auftraggeber gegenüber für den Fall, daß der Auftraggeber das Leistungsergebnis - berechtigt oder unberechtigt - Dritten zugänglich macht; der Auftraggeber stellt IOS Solutions insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

(4) Die Verwendung von Leistungsergebnissen zu Werbezwecken bedarf der vorherigen Zustimmung durch IOS Solutions.

(5) Dem Auftraggeber eingeräumte (Nutzungs-) Rechte hindern weder IOS Solutions noch eine andere unmittelbar oder mittelbar zum weltweiten Firmenverbund IOS Solutions gehörende Rechtsträger anläßlich der Durchführung des Vertrages gewonnene Techniken, Ideen, Konzepte oder Know-how, welche sich durch allgemeine Anwendbarkeit auszeichnen, in Zukunft zu verwenden.

5. Abnahme und Gewährleistung

Soweit aufgrund der Art der nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen Gewährleistungsvorschriften Anwendung finden, gelten folgende Bestimmungen:

(1) Geringfügige Mängel, die die Erreichung des Vertragszwecks nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(2) Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Nachbesserung, es sei denn, die Nachbesserung ist IOS Solutions wirtschaftlich nicht zumutbar.

(3) Schließt IOS Solutions die Mängelbehebung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgreich ab, kann ihr der Auftraggeber eine Nachfrist setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber eine angemessenen Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Die Rückgängigmachung des Vertrages kann der Auftraggeber jedoch nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung für ihn ohne Interesse ist. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungsersatz- oder Schadensersatzansprüche wegen Mangel- oder Mangelfolgeschäden, bestehen nur im Rahmen der Regelung zu Ziffer 6.
Die Regelung in Absatz (3) gilt entsprechend, wenn die Nachbesserung unzumutbar ist.

(4) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich und unter Benennung sämtlicher Mängel geltend gemacht werden.

(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

6. Haftung

(1) In allen Fällen, in denen der IOS Solutions aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet sie nur, soweit sie, ihre leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesund zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen von Satz 1 und 2 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des AG ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(2) Soweit die Schadensersatzhaftung IOS Solutions gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(3) Bei Verlust von Daten haftet IOS Solutions nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den AG für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von IOS Solutions tritt diese Haftung nur ein, wenn der AG unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat. Die Haftung von ios solutions gemäß dieser Ziffer ist für jedes Schadensereignis auf die vertraglich vereinbarte Vergütung beschränkt.

7. Geltendmachung von Ansprüchen

Sämtliche vertraglichen Ansprüche können nur innerhalb einer Ausschlußfrist von zwölf Monaten gerichtlich geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können, vorausgesetzt, es findet keine kürzere Verjährungsfrist Anwendung.

8. Verschwiegenheitspflicht; Datenschutz

(1) IOS Solutions verpflichtet sich – auch nachvertraglich – alle im Rahmen des Vertragsverhältnis erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.

(2) IOS Solutions wirkt mit der gebotenen Sorgfalt darauf hin, daß alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten.

9. Zeitvorgaben bei unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers; Kündigung

(1) Verstößt der Auftraggeber gegen seine Mitwirkungspflichten und hat ihn IOS Solutions hiervon in Kenntnis gesetzt, gelten vereinbarte Zeitpläne und/oder Fristen als um den Zeitraum verlängert, den der Auftraggeber zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten benötigt. Während dieser Zeit ist IOS Solutions von ihren Leistungspflichten befreit. Ein IOS Solutions durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten evtl. entstehender Mehraufwand ist vom Auftraggeber zu vergüten.

(2) Fordert IOS Solutions den Auftraggeber wiederholt erfolglos auf, Mitwirkungspflichten zu erfüllen, von denen das Gelingen des Projektes abhängt, ist IOS Solutions zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.

10. Vergütung; Verzugsfolgen; Aufrechnungsausschluß

(1) IOS Solutions hat neben ihrer Vergütung Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen und auf Zahlung der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. IOS Solutions kann angemessene Vorschüsse auf ihre Vergütung und ihren Auslagenersatz verlangen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

(2) Eine nicht fristgerechte Erfüllung von Zahlungspflichten berechtigt IOS Solutions, ihre weitere Leistungserbringung von der Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig zu machen.

(3) Sofern Rechnungsbeträge nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Fälligkeit bezahlt werden, ist IOS Solutions darüber hinaus berechtigt, Zinsen zu verlangen. Der Zinssatz beläuft sich auf fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, sofern nicht der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von IOS Solutions anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er außerdem nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

11. Schriftformerfordernis

(1) Nebenabreden, Vertragsänderungen oder sonstige den Vertrag betreffende rechtserhebliche Erklärungen (z. B. Kündigung, Verzicht) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12. Herausgabe von Unterlagen und sonstigen Informationsträgern

(1) Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat IOS Solutions auf Verlangen des Auftraggebers alle Mandantenunterlagen herauszugeben, die sie aus Anlaß ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber von diesem oder für diesen erhalten hat. IOS Solutions ist berechtigt, ausschließlich zu internen Zwecken eine Kopie der herauszugebenden Unterlagen zu behalten.

13. Abwerbung von Mitarbeitern

(1) Keine der Vertragsparteien wird während der Durchführung eines Auftrags sowie innerhalb von 2 Jahren danach Mitarbeiter der anderen Vertragspartei bzw. Unterauftragnehmer oder deren Mitarbeiter mit der Absicht einer Einstellung ansprechen bzw. ihnen anbieten, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.

14. Schlussbestimmungen

(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sofern der AG Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz von IOS Solutions ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen eines Auftrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.